AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Mavi Europe AG, Seligenstädter Grund 19, D-63150 Heusenstamm

Tel +496104-68 18 0  Fax +496104 – 68 18 201

 

 

Geltungsbereich

 

1.1   Für alle Geschäftsbeziehungen mit uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteile – es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2   Mündlich getroffene Nebenabreden, Vereinbarungen und Zusicherungen sind von uns stets schriftlich zu bestätigen.

 

 

Vertragsschluss

 

2.1   Die Konditionen unserer Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Bestellformulare stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an unsere Geschäftspartner, zu bestellen.

2.2   Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde bindend sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb von zwei Wochen anzunehmen oder auch abzulehnen. Ein Vertrag kommt nach Ablauf dieser Frist zustande, wenn wir das Angebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben. Ein Vertrag kommt schon vor Ablauf der Frist zustande mit schriftlicher Annahmen, Annahme von Anzahlungen auf den Kaufpreis oder durch Lieferung der Ware.

2.3   Eine Ausnahme gilt bei NOS (Never-out-of-stock) Ware und bei Nachbestellungen von Vororderware: Diesbezüglich kommt auf das Vertragsangebt unserer Kunden hin ein Vertrag ausschließlich nur durch unsere Lieferung innerhalb von 2 Wochen oder durch unsere ausdrückliche schriftliche Annahme innerhalb dieser Frist zustande.

2.4   Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt dass wir im Falle einer von uns nicht zu vertretenden nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise leisten.

 

 

 

Lieferung

 

3.1   Der Versand der Ware erfolgt unfrei und ungesichert auf Gefahr des Käufers.

3.2   Falls wir eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf. Bei Fällen höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretenden schwerwiegenden Störungen in unserem Betrieb oder in dem unserer Vorlieferanten, die auf dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen),verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei uns nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 3-Wochen-Frist.

3.3   Kann durch Verschulden des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen, haben wir das Recht nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

 

 

Zahlung

 

4.1   Die Zahlung ist sofort mit Lieferung fällig. Bei vollständiger Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 4% Skonto.

4.2   Nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung kommt der Käufer in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist dann 8% über dem Basissatz zu verzinsen.

4.3   Bei Zahlungsverzug sind wir vor vollständiger Zahlung einschließlich Zinsen zu keiner weiteren Lieferung aus der Geschäftsbeziehung verpflichtet. In diesem Fall oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder anderwärtiger Verschlechterung der Vermögens Verhältnisse des Käufers können wir nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus der Geschäftsbeziehung unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung von weiterer Lieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen.

4.2   Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.

 

 

Beschaffenheit der Ware. Rechte des Käufers bei Mängeln

 

5.1   Unsere Ware wird nach Muster verkauft. Vorbehalten bleiben geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Farbe und des Gewichts, die kleinen Sachmangel darstellen und nicht zu einer Mangelrüge berechtigen.

5.2   Unser Kunde verpflichtet sich die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

5.3   Im Falle einer berechtigten Mängelrüge leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Rücksendungen von Waren werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und im originalverpackten Zustand mit unseren Originaletiketten unter Angabe der Rechnungsnummer und des Datums angenommen.

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

6.1   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20%, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Käufers verpflichtet.

6.2   Der Käufer verpflichtet sich, unter Eigentum pfleglich zu behandeln und auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für ihn, sondern für Dritte bestimmt sind. Er darf die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen; wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung bleibt unser Kunde zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt. Er ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen. Tilgung aller Forderungen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretene Forderung auf den Käufer über.

6.3   Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in unser Vorbehaltseigentum ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und einstweilen unsere Interessen gegenüber dem Pfändungsgläubiger wahrzunehmen.

 

 

Haftungsbeschränkungen

 

7.1   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unsere Erfüllungshilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

7.2   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von Kunden aus Produkthaftung oder Garantie oder bei uns nicht zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verluste des Lebens des Kunden.

 

 

Schlussbestimmungen

 

8.1   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unserer Geschäftssitz Offenbach.

 

(Stand Juli 2005)